Rückschaufehler und Verhandlungsstärke
Spätestens seit Kahneman wissen wir, dass Menschen nicht perfekt rational sind! Prof. Dr. Robin Christmann beschreibt in seiner aktuellen Veröffentlichung „Prosecution and Conviction under Hindsight-Biased Information Updating in Adversary Legal Systems“ im JITE , dass bei asymmetrischer Information eine rational agierende Akteurin häufig durch die korrekte Bewertung der Unsicherheit gehemmt ist. Unterliegt sie jedoch dem Rückschaufehler, agiert sie z.B. in Verhandlungen (zu Unrecht) durchsetzungsstärker. Als Rückschaufehler („Ich hab´s gewusst“-Effekt) bezeichnet man das Phänomen, dass eine vergangene Einschätzung unterbewusst zum beobachteten Ergebnis korrigiert wird und damit die Realität einfacher und vorhersehbarer erscheint („Ich wusste doch, dass die Thyssen-Aktie steigen wird“ oder „War klar, dass der FC Bayern verloren hat“). Am Beispiel des Strafprozesses zeigt Prof. Christmann, dass eine übermäßig von der Schuld überzeugte Staatsanwältin eine höhere Geständigkeit der Beklagten erreichen kann und dies nicht zwingend zu Lasten der Unschuldigen gehen muss. Das 1844 gegründete Journal of Institutional and Theoretical Economics (JITE, früher ‚Zeitschrift für die gesamte Staatswirtschaft‘) ist eine der ältesten Fachzeitschriften der Nationalökonomie. Auch Größen wie Reinhard Selten haben hier wichtige Beiträge publiziert.