Wann beginnt mein Studium (dual)?
Das Studium beginnt mit einer Unternehmensphase, die je nach Beginn des Studienvertrags beim Unternehmen, in der Länge variieren kann. Formal beginnt das Studium stets zum 01.09. jeden Jahres und endet nach 36 Monaten am 31.08.
Die Hochschul- und Unternehmensphasen können von den klassischen Hochschulsemestern abweichen. Für Bescheinigungen gelten die bundesweiten Zeiträume der Hochschulsemester.
Ich habe bereits studiert, kann ich mir Vorleistungen anrechnen lassen?
Mit der Anmeldung haben Erstsemester die Möglichkeit einen Antrag auf Anrechnung von Leistungen zu stellen. Diese werden individuell vom Prüfungsausschuss geprüft. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen gibt die Studienorganisation aus bzw. finden bereits eingeschriebene Studierende im Stud.IP.
Kann ich kostengünstig Öffentliche Verkehrsmittel nutzen?
Die Leibniz-FH bietet kein allgemeines Semesterticket an. Studierende haben die Möglichkeit unter Vorlage der Studienbescheinigung die Monatskarte Ausbildung (GVH) bzw. ein Ausbildungsticket der Deutschen Bahn zu erwerben bzw. über ihr Unternehmen die Jugendnetzkarte zu beantragen. Für Fragen dazu stehen die MitarbeiterInnen der Studienorganisation gern zur Verfügung.
Wo finde ich das aktuelle Studienbuch und weitere studienrelevante Unterlagen?
Alle studienrelevanten Informationen werden über die hochschuleigene Informationsplattform Stud.IP veröffentlicht. Alle eingeschriebenen Studierenden erhalten hierfür persönliche Zugangsdaten.
Wie finde ich die Kontaktadresse der Studienorganisation und der Professoren?
Die Kontaktdaten aller MitarbeiterInnen der Leibniz-FH finden Sie auf unserer Homepage – Team.
Gibt es eine Studierendenvertretung?
Seit Mai 2021 gibt es erstmal eine Studierendenvertretung an der Leibniz-FH. DIese steht allen Studierenden für verschiedene Anliegen zur Verfügung und ist per E-Mail erreichbar.
Wie kann ich an der Hochschule mitwirken?
Studierende haben verschiedene Möglichkeiten an der Gestaltung des Hochschulbetriebs mitzuwirken. Hier sind unter anderem folgende Gremien zu nennen: Senat, Prüfungsausschuss, Fachkommission, studentische Tutorien, Studierendenvertreung, Gruppensprecherrunden…
Können Urlaubssemester eingelegt werden und wie beantrage ich diese?
Jeder Studierende kann formlos per E-Mail Urlaubssemester beantragen. Bei dualen Studierenden sollte dies in enger Abstimmung mit dem eigenen Unternehmen und der Hochschule erfolgen.
Urlaubssemester enden automatisch nach einem Semester, insofern kein neuer Antrag gestellt wird.
Können während eines Urlaubssemesters Prüfungen absolviert werden?
Nein, während eines Urlaubssemesters können keine studien- und prüfungsrelevanten Leistungen erbracht werden.
Wann kann ich meinen Urlaubsanspruch geltend machen?
Duale Studierenden haben gesetzlichen Urlaubsanspruch in ihren Unternehmen. Dieser kann ausschließlich in den Unternehmensphasen genommen werden. Während die Hochschulphasen, in denen neben Vorlesungen auch die Prüfungen stattfinden, auf 12 Wochen begrenzt sind (5./6. Semester 10 Wochen) sind die Unternehmensphasen teils länger, sodass hier Freiräume für Urlaub genutzt werden können. die Hochschul- und Unternehmensphasen (Blockzeiten) erhalten Unternehmen und Studierenden zu Studienbeginn.
Wann und wie erfolgt die Exmatrikulation?
Die Exmatrikulation nach erfolgreichem Studienabschluss muss nicht beantragt werden und erfolgt automatisch.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Studium zu den bekannten Vertragsbedingungen zu kündigen (bei den dualen Studiengängen bei und durch das Partnerunternehmen).