Aus der Forschung der Leibniz FH: Prof. Dr. Rabe über telemedizinische eAU und Kündigung
Ein AU-Attest per Videosprechstunde gilt im Berufs- und Sozialrecht als zulässig. Arbeitsgerichte werten genau diese Praxis teilweise als Grund für eine fristlose Kündigung. Wissenschaft trifft hier direkt auf die betriebliche Praxis.
Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied dazu am 05.09.2025 unter dem Aktenzeichen 14 SLa 145/25. Die Autoren Prof. Dr. Christine Susanne Rabe (Leibniz FH) und Dr. Dario Arconada Valbuena (Lehrbeauftragter Leibniz FH) analysieren diese Rechtsprechung im Betriebs-Berater (BB, dfv Mediengruppe).
Sie untersuchen, ob die aktuelle Praxis der Arbeitsgerichte mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung vereinbar ist. Der Beitrag prüft das Entstehen von Wertungswidersprüchen bei telemedizinischen Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen.
Details zur Publikation:
- Titel: Die verfassungsrechtliche Vorgabe der Einheit der Rechtsordnung im Kontext digitaler Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Autoren: Prof. Dr. Christine Susanne Rabe (Leibniz FH), Dr. Dario Arconada Valbuena (Lehrbeauftragter Leibniz FH)
- Thema: Beweiskraft digitaler AU-Bescheinigungen und außerordentliche Kündigung
- Urteil: LAG Hamm, 05.09.2025 – Az. 14 SLa 145/25
- Quelle: Betriebs-Berater (BB) 2026, Fachbereich Arbeitsrecht, dfv Mediengruppe
- Artikel online: Einheit der Rechtsordnung bei digitalen AU-Bescheinigungen | juris


