Regeln der Wissenschaft

Wissenschaftliche Integrität, Redlichkeit und respektvoller Umgang sind unerlässlich, dem Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft zu entsprechen und die im Grundgesetz garantierte besondere Freiheit der Forschung fortwährend zu rechtfertigen.

Die Leibniz FH hat die Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis mit Senatsbeschluss vom 07. August 2023 umgesetzt.

Grundsätze in der Wissenschaftsgemeinschaft

Alle Angehörigen der Leibniz FH arbeiten Lege artis. Damit richten sie ihr Verhalten an den weithin anerkannten Grundprinzipien der Fachdisziplinen aus. Die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis sind diesem Abschnitt ausgeführt. Diese umfassen insbesondere:

 

Forschungsfragen & Methoden

  1. Die Identifikation relevanter und geeigneter Forschungsfragen setzt sorgfältige Recherche nach bereits öffentlich zugänglich gemachten Forschungsleistungen voraus.
  2. Zur Beantwortung von Forschungsfragen wenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methoden ihrer Fachdisziplin an.
  3. Bei der Entwicklung und Anwendung neuer Methoden legen sie besonderen Wert auf die Qualitätssicherung und Etablierung von Standards. Die Etablierung von Standards bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Forschungsergebnissen
  4. Forschende prüfen, inwieweit Geschlecht und Vielfältigkeit für das Forschungsvorhaben relevant sind.

 

Wissenschaftlicher Diskurs

  1. Der Stand der Forschung ist auf angemessene Weise zu würdigen. Alle relevanten Quellen sind aufzuführen. Dies gilt auch für eigene Arbeiten, wobei Selbstzitationen auf ein Mindestmaß zu beschränken sind.
  2. Es werden Originalquellen zitiert. Die Herkunft von verwendeten Daten, Materialien und Software wird benannt und auch die Nachnutzung belegt.
  3. Grundsätzlich bringen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Die Entscheidung, ob, wie und wo Forschungsergebnisse öffentlich gemacht werden, wird in eigener Verantwortung getroffen. Die Entscheidung über eine Veröffentlichung darf nicht von Dritten abhängen.
  4. Alle Ergebnisse sind konsequent selbst anzuzweifeln und der kritische Diskurs darüber in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern. Methoden zur Vermeidung von (unbewussten) Verzerrungen bei der Interpretation von Befunden werden, soweit möglich, angewandt.
  5. Durch eine sorgfältige Verifizierung der Ergebnisse ist eine Qualitätssicherung sicherzustellen und im Rahmen der Veröffentlichung anzugeben. Sind im Nachgang Unstimmigkeiten oder Fehler aufgefallen, werden diese selbst berichtigt oder auf eine Korrektur oder Kenntlichmachung hingewirkt.

 

Dokumentation & Autorenschaft

  1. Ergebnisse sind in geeigneter Form zu dokumentieren, so dass diese für Dritte einsehbar, nachvollziehbar und replizierbar sind. Können diese Anforderungen nicht erfüllt werden, sind die Einschränkungen anzugeben und zu begründen. Grundsätzlich sind auch Einzelergebnisse zu dokumentieren, die die Forschungshypothese nicht stützen.
  2. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert oder selektiv dargestellt werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen. Der Quellcode von öffentlich zugänglicher Software muss persistent, zitierbar und dokumentiert sein. Sofern möglich und zumutbar, werden auch die den Ergebnissen zugrunde liegenden Daten, Materialien, Informationen und Arbeitsabläufe dargelegt.
  3. Es ist strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen Beiträge und die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren und deren Beiträge sind konsequent und korrekt auszuweisen. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verständigen sich, wer Autorin bzw. Autor der Forschungsergebnisse werden soll. Die Verständigung über die Reihenfolge erfolgt spätestens bei der Formulierung des Manuskripts anhand nachvollziehbarer Kriterien und den Konventionen des Fachgebiets.
  4. Autorinnen und Autoren tragen stets gemeinsam die Verantwortung für publizierte Inhalte. Autorin bzw. Autor ist nur, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Ein genuiner, nachvollziehbarer Beitrag liegt insbesondere vor, wenn eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler in wissenschaftserheblicher Weise (i) an der Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens oder (ii) an der Erschließung und Auswertung von Daten, Software oder Quellen oder (iii) am Verfassen des Manuskripts mitgewirkt hat.
  5. Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorenschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung z.B. in Fußnoten oder im ‚Acknowledgement‘ angemessen anerkannt werden. Eine sogenannte Ehrenautorenschaft ist ausgeschlossen. Ferner begründet eine bloße Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses oder eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion keine Autorenschaft in einer Publikation.
  6. Alle Autorinnen und Autoren müssen der finalen Fassung eines Werks, das publiziert werden soll, zustimmen. Ohne hinreichenden Grund im Sinne einer nachprüfbaren Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen der Arbeit darf eine Zustimmung nicht verweigert werden.

 

Veröffentlichung

  1. Autorinnen und Autoren wählen das Publikationsorgan sorgfältig aus. Neben Publikationen in Büchern und (referierten) Fachzeitschriften kommen auch Fachrepositorien, Daten- und Softwarerepositorien sowie Blogs in Betracht. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Funktion von Herausgeberinnen und Herausgebern übernehmen, prüfen sorgfältig, für welche Publikationsorgane sie diese Aufgabe übernehmen. Unangemessen kleinteilige Publikationen sind zu vermeiden.
  2. In wissenschaftlichen Arbeiten sind alle in Anspruch genommenen Finanzierungsquellen oder sonstige externe Unterstützungen anzugeben. Sachverhalte, die potentiell Interessenkonflikte oder eine Befangenheit der Autorin bzw. des Autors begründen, sind zu benennen.
  3. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrundeliegenden Materialien zentral auf der hochschulinternen Dateninfrastruktur und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Verwendete Primärdaten sollen – im Rahmen des rechtlich Möglichen – für die Dauer von 10 Jahren in der LFH auf gesicherten Datenträgern vorgehalten werden. Sofern nachvollziehbare Gründe vorliegen, die einer Aufbewahrung entgegenstehen bzw. eine verkürzte Aufbewahrungsdauer erfordern, werden diese dokumentiert. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse.

 

Objektivität

  1. Wissenschaftliche Gutachten sind unvoreingenommen zu erstellen. Das Ergebnis der Analyse soll von der Interessenlage des Auftraggebenden unbeeinflusst sein.
  2. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die insbesondere eingereichte Manuskripte, Förderanträge oder die Ausgewiesenheit von Personen beurteilen, sind diesbezüglich zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet. Dies schließt die Weitergabe vertraulicher Inhalte an Dritte und die eigene Nutzung aus. Tatsachen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen können, sind offen zu legen. Diese Pflichten gelten auch für Mitglieder in wissenschaftlichen Beratungs- und Entscheidungsgremien.
  3. Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler trägt die Verantwortung dafür, dass das eigene Verhalten den Standards guter wissenschaftlicher Praxis entspricht. In ihrem Handeln tragen sie zur Verwirklichung dieser grundlegenden Werte und Normen bei und stehen aktiv für diese ein.

Ombudsperson der Hochschule

Die Ombudsperson berät vertraulich bei Fragen zur wissenschaftlichen Integrität, bei Verdachtsmomenten zu wissenschaftlichem Fehlverhalten sowie in konkreten Konfliktfälle. Die Ombudsperson wird vom Senat auf 2 Jahre gewählt.

Ombudsperson

  • Dr. Tabea Dahn (tabea.dahn@leibniz-fh.de)
  • Stellvertretung: Prof. Dr. Matthias Neumann-Brosig (matthias.neumann-brosig@leibniz-fh.de)

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Dr. Tabea Dahn

Leitung Sprachenzentrum / Dozentin für Business English 0511 95784 35